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Lizenzbedingungen

Stand: 08.10.2026. Diese Lizenzbedingungen gelten für die Software, die unter der Marke a-immortale angeboten wird. Was nur für ein bestimmtes System gilt, steht in der Anlage zu diesem System.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Lizenzbedingungen gelten für alle Software, die unter der Marke a-immortale angeboten wird, insbesondere Plugins, Erweiterungen, Themes und Templates sowie eigenständige Software (nachfolgend „Software“). Lizenzgeber ist a-immortale (nachfolgend „a-immortale“). Die Angaben zum Anbieter stehen im Impressum unter a-immortale.de/impressum.

(2) Ob die Software für ein bestimmtes System bestimmt ist (nachfolgend „Plattform“) oder eigenständig läuft, ergibt sich aus ihrer Produktbeschreibung. Für Software einer Plattform gilt ergänzend die zugehörige Anlage zu diesen Lizenzbedingungen. Widerspricht eine Anlage diesen Bedingungen, geht die Anlage vor.

(3) Die Software wird ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB lizenziert. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde (nachfolgend „Lizenznehmer“), dass er die Software für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit erwirbt.

(4) Abweichende Bedingungen des Lizenznehmers gelten nur, wenn a-immortale ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss, Lieferung

(1) Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch a-immortale zustande, spätestens mit der Bereitstellung der Software.

(2) Die Software wird als Installationspaket zum Download oder auf einem anderen vereinbarten Weg bereitgestellt. Installation und Einrichtung sind Sache des Lizenznehmers, soweit nicht gesondert als Dienstleistung vereinbart.

(3) Die Lizenz wird mit vollständiger Zahlung der Lizenzgebühr wirksam.

§ 3 Umfang des Nutzungsrechts

(1) a-immortale räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Recht ein, die Software in einer Lizenzeinheit des Lizenznehmers zu nutzen. Lizenzeinheit ist, was die Anlage der Plattform festlegt; ohne Anlage, was die Produktbeschreibung nennt, und sonst eine Installation der Software.

(2) Für jede weitere Lizenzeinheit des Lizenznehmers ist eine weitere Lizenz erforderlich.

(3) Eine Unternehmenslizenz berechtigt zur Nutzung in beliebig vielen Lizenzeinheiten, die der Lizenznehmer im eigenen Namen und für eigene Rechnung betreibt. Sie gilt nicht für Lizenzeinheiten verbundener Unternehmen (§ 15 AktG) und nicht für Lizenzeinheiten, die der Lizenznehmer für Dritte betreibt, einrichtet oder hostet.

(4) Nicht gestattet sind, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt:

• die Nutzung in weiteren Lizenzeinheiten ohne entsprechende Lizenz,

• die Weitergabe, der Verkauf, die Vermietung oder Unterlizenzierung der Software,

• die Veröffentlichung oder sonstige Verbreitung der Software oder von Teilen davon,

• die Bearbeitung der Software sowie die Verwendung der Software oder von Teilen davon als Grundlage für eigene Produkte.

(5) Erlaubt sind Anpassungen auf den dafür vorgesehenen Wegen, etwa über Einstellungen, Child-Themes oder Child-Templates und eigene Stylesheets. Sie gelten nicht als Bearbeitung nach Absatz 4.

(6) Die Rechte des Lizenznehmers aus §§ 69d und 69e UrhG (insbesondere Fehlerberichtigung und Herstellung der Interoperabilität) bleiben unberührt.

(7) Urheber- und Markenhinweise in der Software dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

(8) Eine Testlizenz wird für eine Entwicklungs- oder Erprobungsphase eingeräumt. Sie ist abweichend von Absatz 1 befristet: Sie endet, sobald a-immortale dem Lizenznehmer den Abschluss dieser Phase mitteilt, spätestens zu dem dafür vereinbarten Datum. Danach setzt die weitere Nutzung eine Lizenz nach Absatz 1 voraus.

§ 4 Statusmeldung

(1) Sieht die Anlage einer Plattform eine Statusmeldung vor, übermittelt die Software sie zu den dort genannten Zeitpunkten an einen Server von a-immortale. Sie enthält ausschließlich die Angaben, die in dieser Anlage abschließend aufgezählt sind. Sieht keine Anlage für die Software eine Statusmeldung vor, sendet sie keine.

(2) Die Statusmeldung enthält keine Daten von Besuchern, Nutzern, Kunden oder Bestellungen der Lizenzeinheit.

(3) Die Statusmeldung dient der Prüfung der Lizenz, der Information über verfügbare Updates und Kompatibilitätsprobleme sowie Sicherheitshinweisen. Sie ist Bestandteil der Lizenz und kann nicht abgeschaltet werden.

(4) Das Senden der Statusmeldung beeinträchtigt den Betrieb der Lizenzeinheit nicht. Ist der Server von a-immortale vorübergehend nicht erreichbar, arbeitet sie unverändert weiter.

(5) Besteht für die Lizenzeinheit keine gültige Lizenz, etwa nach dem Ende einer Testlizenz (§ 3 Absatz 8), kann die Software Funktionen pausieren, bis eine gültige Lizenz besteht. Dasselbe gilt, wenn sich die Lizenz nicht bestätigen lässt, weil die Statusmeldung den Server von a-immortale nicht erreicht; eine bestätigte Lizenz gilt dabei 30 Tage ab der letzten Bestätigung fort, längstens bis zu ihrem Ende. Welche Funktionen und nach welcher Frist, nennt die Anlage der Plattform. Gespeicherte Daten bleiben erhalten.

(6) Das Entfernen, Umgehen oder Verändern der Statusmeldung ist eine Verletzung dieser Lizenzbedingungen und berechtigt a-immortale zur Kündigung nach § 10.

§ 5 Datenschutz

(1) Software, die Daten an Dritte überträgt (etwa Tracking-Plugins an Google oder Meta), sendet diese Daten unmittelbar vom Browser des Besuchers bzw. vom Server, auf dem die Lizenzeinheit läuft, an den jeweiligen Anbieter. Die Daten laufen nicht über a-immortale. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist der Lizenznehmer; a-immortale ist hierfür nicht Auftragsverarbeiter.

(2) Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, vor dem Einsatz die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere: eine wirksame Einwilligung der Besucher, soweit erforderlich; eine zutreffende Datenschutzerklärung; die erforderlichen Vereinbarungen mit den Anbietern (etwa Google, Meta) einschließlich der Grundlagen für eine Übermittlung in Drittländer. Die Software unterstützt dabei (z. B. Einbindung in die Einwilligungsverwaltung der Plattform, Texte für das Einwilligungs-Banner), ersetzt aber keine Rechtsberatung.

(3) Die Angaben der Statusmeldung (§ 4) sind Betriebsdaten der Lizenzeinheit. Soweit sie im Einzelfall personenbezogen sind (etwa wenn ein Shopname den Namen des Inhabers enthält), verarbeitet a-immortale sie zur Erfüllung dieses Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Wahrung berechtigter Interessen an der Durchsetzung der Lizenz (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

§ 6 Lizenzgebühr, Updates

(1) Es gelten die Preise, die bei der Bestellung vereinbart werden. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Im Kaufpreis enthalten sind 12 Monate ab Lieferung Updates und Support nach § 7.

(3) Danach kann der Update- und Support-Zeitraum um jeweils 12 Monate zu dem Preis verlängert werden, den a-immortale vorab mitteilt. Das Nutzungsrecht nach § 3 besteht auch ohne Verlängerung dauerhaft fort; ohne Verlängerung besteht lediglich kein Anspruch auf neue Versionen und Support.

(4) Updates dienen der Fehlerbehebung, der Anpassung an neue Versionen der Plattform und an Änderungen der angebundenen Dienste. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen besteht nicht.

§ 7 Support

(1) Während des Update- und Support-Zeitraums beantwortet a-immortale Fragen zu Installation, Einrichtung und Funktion der Software per E-Mail an moin@a-immortale.de, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

(2) Nicht enthalten sind Anpassungen an individuelle Templates oder Drittsoftware, die Einrichtung von Konten bei Drittanbietern sowie Rechtsberatung. Solche Leistungen bietet a-immortale gesondert an.

§ 8 Gewährleistung

(1) a-immortale gewährleistet, dass die Software bei Lieferung die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, und zwar mit den dort genannten Versionen der Plattform und der Laufzeitumgebung.

(2) a-immortale gewährleistet nicht, dass Drittanbieter (etwa Google oder Meta) übermittelte Daten annehmen, verarbeiten oder in bestimmter Weise auswerten. Deren Schnittstellen und Richtlinien können sich ohne Zutun von a-immortale ändern.

(3) Keine Gewähr besteht für Störungen durch fehlerhafte Konfiguration, Veränderungen an der Software, nicht unterstützte Versionen der Plattform oder der Laufzeitumgebung (etwa PHP) oder durch andere Software, Erweiterungen, Themes oder Templates.

(4) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Haftung

(1) a-immortale haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet a-immortale nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe der gezahlten Lizenzgebühr.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für entgangene Werbeerfolge, fehlende oder abweichende Messdaten und Folgen fehlender Einwilligungen oder fehlerhafter Datenschutzerklärungen.

(4) Für Datenverlust haftet a-immortale nur, soweit der Schaden auch bei regelmäßiger Datensicherung durch den Lizenznehmer eingetreten wäre.

§ 10 Kündigung

(1) Der Lizenznehmer kann die Nutzung jederzeit durch Deinstallation der Software beenden. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet.

(2) a-immortale kann die Lizenz bei einem Verstoß gegen § 3 oder § 4 fristlos kündigen.

(3) Nach Beendigung der Lizenz ist die Software aus allen Lizenzeinheiten zu entfernen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anlage 1: JTL-Shop

(1) Diese Anlage gilt für Software, deren Produktbeschreibung JTL-Shop als Plattform nennt, insbesondere Plugins und Templates für JTL-Shop.

(2) Lizenzeinheit ist ein Online-Shop, der mit JTL-Shop betrieben wird.

(3) Statusmeldung: Plugins für JTL-Shop übermitteln einmal täglich sowie bei Installation, Aktualisierung, Aktivierung, Deaktivierung und Deinstallation eine Statusmeldung nach § 4. Sie enthält ausschließlich:

• die Adresse (URL) und den Namen des Online-Shops,

• den Namen des Servers, auf dem der Shop läuft,

• die Versionen von JTL-Shop und PHP,

• Kennung, Version und Zustand der installierten Plugins von a-immortale.

(4) Ohne gültige oder bestätigte Lizenz (§ 4 Absatz 5) pausieren frühestens nach 14 Tagen: bei a-immortale Funnel of Love die Weitergabe von Leads (im Shop bleiben sie gespeichert), bei a-immortale Funnel Vision die Messung.

(5) Templates für JTL-Shop senden keine Statusmeldung.

(6) Die unterstützten Versionen von JTL-Shop und PHP nennt die Dokumentation der jeweiligen Software.

Fragen zur Lizenz: moin@a-immortale.de

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